Sich die Erde untertan zu machen, ist eine alttestamentarische Idee, die sich seit der Renaissance mit einem Bild des Menschen von sich selbst verbindet, das ihn ins Zentrum der Welt stellt. Ausdruck dessen ist vor allem auch unsere westliche Rechtsordnung. „Die Würde des Menschen ist das zentrale Leitbild heutiger europäischer Verfassungen. Die Natur kommt in diesem Leitbild nicht vor“, stellt der Umwelt- und Planungsrechtler Bernd Söhnlein in seinem Buch „Die Natur im Recht“ fest.